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Motiviert durch viele Anfragen während des Semesters hinsichtlich der Randbedingungen benoteter Studienleistungen, die nicht explizit in den Prüfungs- & Studienordnungen geregelt sind, gebe ich zu eben deren Regelung und zu meiner Erlösung von eben diesen vielen Anfragen hiermit kund und zu wissen die


AGB für die Lehre


auf dass wissenschaftliche Neugier, intrinsische Leistungsmotivation und allezeit ungereizte Atmosphäre in meinen Veranstaltungen sei und wir uns über Psychologie statt über Formales unterhalten können.



A. Allgemeines

A.1   Leistung / Gruppe
  1. Unter "Leistung" wird im Folgenden verstanden
    1. eine Präsentation bzw. die Gestaltung einer Lehreinheit von 90 Minuten in BSc. Psychologie WP-Modul ThePsy Veranstaltungen S1, S2, S3 auf Basis entweder des Autorenrasters oder des Themenrasters, die unabhängig von der Präsentationsform (powerpoint-Vortrag, freie Rede, Tafelbild, Symposium, Theaterstück, Musical [hatten wir alles schon]) ein digital archivierbares Werkstück zur Abgabe vorsehen muss, oder

    2. ein Workshop-Bericht in der Vorlesung+Übung MSc. KLIPS M-FOM "Fortgeschrittene Statistik", Einzelheiten dazu siehe Abschnitt C.

  2. Umfang
    1. Der maximale Umfang einer Gruppe für ein Thema in meinen Veranstaltungen beträgt n=3.

      In Worten: eins oder zwei oder drei. Nicht vier. Nicht fünf. Nicht sechs. Nicht 3½ und auch nicht √π/2. In Zahlen: {1,2,3}. Zur Illustration: das hier sind drei Sterne: * * * . Das letzte Zeichen ist ein Punkt, und kein kleiner oder halber oder armer, kranker Stern. Es sind maximal DREI. Maximal heißt: weniger ist OK, mehr nicht, wobei wir uns schon in N+ als der Menge positiver natürlicher Zahlen ohne Null bewegen. Klar soweit ?.

    2. Eine Einreichung schriftlicher Natur, die von mehr als der o.a. Zahl zulässiger Gruppenmitglieder gezeichnet ist, schließe ich von der Bewertung aus, was zu einem globalen Nicht-bestanden führt. Stehen bei einer mündlichen Präsentation plötzlich mehr als die Zahl zulässiger Studierender vor dem Dozenten und möchten ihre Leistung erbringen, hat die Gruppe T=3 Minuten (zur Zahl 3 siehe oben) Zeit zu entscheiden, welche/s Gruppenmitglied/er aussteig[t/en] bis N≤3 erreicht ist, andernfalls erteilt der Dozent ein globales Nicht-Bestanden. Das mag hart klingen, aber der Dozent hat in 25 Jahren hier Unfassbares erlebt. Wird die Präsentation schließlich gehalten unter Ausschluss von Studierenden, gelten für die dann leistenden Studierenden die Bedingungen zur Vollständigkeit der Leistungen unter A.2 dennoch uneingeschränkt.

    3. Im Modul ThePsy BSc Psychologie sind ggf. Session-Begrenzungen ausgewiesen, in diesem Fall gelten die Angaben im Sessionplan unter Termin-Plan, Spalte n anstatt der magischen Zahl drei. Verschiedene n für verschiedene Themen sind nicht unfair, sondern reflektieren gute Erfahrungen vergangener Semester. Verhandlungen über ein anderes, meistens größeres N sind absolut aussichtslos. Ein für n Studierende vorgesehenes Thema kann auch von weniger als n Studierenden übernommen werden, sofern (a) keine regulär und mit Prüfungsanspruch teilnehmenden Studierenden unversorgt bleiben und (b) die Vollständigkeit der Leistung auch bei weniger als n Studierenden gewährleistet ist (d.h.: keine Reduktion im Inhalt) und (c) der Dozent einverstanden ist.

    4. Im Modul F-FOM MSc. Klinische Psychologie und Psychotherapie werden ausschließlich Einzelleistungen akzeptiert (eine Person, ein workshop-Bericht).

  3. Im BSc. Psychologie ThePsy bietet der Dozent ein online-Buchungssystem an. Beachten Sie die Anleitung und insbesondere die Rolle des Gruppenleiters. Studierende können bis zum Tag ihrer Leistung beliebig Gruppen/Autoren/Themen wechseln, wenn und solange der Gruppenleiter eine funktionierende = voll besetzte Session für den gebuchten Termin garantieren kann. Nur der Gruppenleiter meldet beim Dozenten Teilnehmer für eine Session an oder ab. Er/Sie ist der Jedi.

  4. Beachte!: Auch wenn der Dozent Psychologe ist und 25 Jahre Erziehungserfahrung hat: Er regelt keine Gruppenkonflikte. Er richtet widerspenstigen Kommilitonen keine Drohungen der Gruppe aus und ruft nicht bei den Eltern säumiger Folien-Zulieferer an. Der Dozent ersetzt nicht fehlende Referatspartner (schon weil er selbst schon jede Menge Referate hält :-) ). Der Dozent operiert auch nicht verschluckte USB-Sticks aus Hunden, Katzen, oder Leguanen [sic!].



A.2   Vollständigkeit der Leistung
  1. Es werden nur vollständige Leistungen angenommen. Eine unvollständige Leistung (weil dann doch irgendjemand aus der Gruppe aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig "geliefert" hat) wird demnach nicht angenommen und folglich auch nicht bewertet. Dies kann auf zwei Weisen abgewendet werden:


    1. die verbleibenden Gruppenmitglieder kompensieren den Mangel durch eigene Mehrarbeit und liefern zu ihrem regulären Termin eine vollständige Leistung, indem sie z. im BSc. Psychologie Modul ThePsy ihren Autoren / ihr Thema in Veranstaltungen S1/S2/S3 ohne den betreffenden Kommilitonen, jedoch inhaltlich vollständig präsentieren.

      Folgen für das säumige Gruppenmitglied:

      Schriftliche Leistung: der ausgelassene Kommilitone wird Individual-Leister nach Abschnitt B.3 behandelt und gibt seinerseits zum Wiederholungstermin eine vollständige Leistung ab. Dabei wird nicht als Plagiat beanstandet, wenn die fehlenden Teile aus der zuvor abgegebenen "Gruppen"-Leistung stammen und deren Autoren dem zugestimmt haben :-) und das erste Versäumnis nicht als Vorsatz zu werten ist (Leerabgabe). Beachten Sie hierzu Punkt A2.3.2

      Mündliche Präsentation: Wenn alle Beteiligten (d.h. Dozent, Refererenten und eine sinnhafte Anzahl Zuhörern) einverstanden sind und der Terminplan das ermöglicht, kann die Präsentation zu einem anderen Termin erfolgen. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Dozenten, es besteht keinerlei Anspruch auf diese Option. Wenn eine Präsentation im laufenden Semester nicht wiederholbar ist (weil eine Bedingung des vorletzten Satzes nicht gegeben ist), kann der Dozent in Übereinstimmung mit der jeweils gütigen Prüfungsordnung eine alternative Prüfungsform ansetzen. Dies kann sein (a) eine mündliche Prüfung, die sich thematisch auf 3 Sessions (Autoren/Themen) derjenigen Veranstaltung S1/S2/S3 bezieht, in welcher der eigene Beitrag versäumt wurde (womit sich regelmäßige Anwesenheit nochmals empfiehlt, ohne gefordert zu sein), oder (b) eine schriftliche Hausarbeit.

    2. Die Gruppe "wartet" auf den verzögernden Kommilitonen und liefert geschlossen nicht zum vorgesehenen Termin. Es wird folglich ein "nicht-bestanden" erteilt (in PABO fristen-wirksam!), und es erfolgt seitens der Gruppe in die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Zu dieser (späteren) Frist gibt die Gruppe eine vollständige Leistung ab. Diese Alternative steht im Falle einer mündlichen Präsentation als ursprünglicher Leistungsform natürlich nicht zur Verfügung.



  2. Ein workshopbericht (Master Klinische Psychologie: M-FOM) besteht aus einer Sequenz von DREI bearbeiteten workshops, wobei in JEDEM workshop mindestens alle "Alle"-Aufgaben bearbeitet sein müssen (vgl. unten Abschnitt "workshops"). Eine Einreichung von weniger als drei workshops ist ergo eine unvollständige Leistung, was zu einem "nicht-bestanden" führt.

  3. Die Interpretation dieser Punkte als eine Art Wahlfreiheit, wodurch Sie eine Präsentation coram publico vermeiden können und mit Vorsatz lieber zu einer indviduellen mündlichen Prüfung als Wiederholungsprüfung antreten, ist mit Sicherheit eine ganz, ganz schlechte Idee :-).

    1. Wer im MSc. KLIPS (M-FOM) einen workshop nicht fristgerecht abgibt bzw. vorsätzlich auslässt in der Annahme, man könne diese Prüfung ja auch im folgenden Semester ablegen (das erlaubt die MPO), hat formal Recht, irrt aber strategisch insoweit, als dass eine neue Prüfung in neuem Semester natürlich auch gänzlich neue Aufgaben zu gänzlich neuen Datensätzen impliziert. Sie würden bei eine Nachhol-Klausur ja auch nicht exakt diesselben Fragen noch einmal erwarten, oder gar ein paar Fragen weniger?

    2. Das Analoge gilt für Autoren-/Themenvorstellungen in BSC. Modul ThePsy S1/S2/s3: Da der Vernetzungscharakter der mündlichen Leistung in der Wiederholungsprüfung verloren geht und dieser ein ganz erheblicher Teil der Leistung (und des Arbeitsaufwandes) ist, werden qualitative und insbesondere quantitative Anforderung einer schriftlichen Ersatzleistung sehr, sehr unattraktiv sein.


A.3   Form
Zur Vollständigkeit einer Leistung gehört auch die Compliance bezüglich (a) den Zitationsrichtlinien und (b) den Quellenangaben, wie sie in den DGPS-Richtlinien zur Manuskriptgestaltung notiert sind und im Modul PSEAST vermittelt wurden. Diese sind auf den Foliensätzen des Dozenten ständig einsehbar.


A.4   Fristen / Formate
  1. Schriftliche Leistungen werden im word-docx-/OpenOffice-odt-/Apple-pages- oder im pdf-Format zum in PABO definierten Stichtag per email mit Bestätigung eingereicht. Bei einer mündlichen Präsentation gleich welchen Formats ist eine digital archivierbare Verschriftlichung bis Semesterende abzugeben, im Falle von powerpoint/OO-Presenter/Apple-keynote-Präsentationen genügt die Einreichung der betreffenden Datei in derjenigen Version, die dem Vortrag tatsächlich zu Grunde lag. LaTeX-Dokumenten im Quelltext ist zwingend eine pdf-Ausgabe beizulegen. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum beim Dozenten. Wiki-Beiträge in BSc. Psychologie Modul iThePsy sind in demjenigen Format einzureichen, welches im Kolloquium vereinbart wurde, und zwar in zweifacher Ausfertigung: (1) offen, d.h. zur Einpflege in des Wiki-System unbeschränkt editierbarem Dateimodus, (a) fixiert: zu prüfungsrechtlichen Nachweiszwecken unveränderbares Dokument identischen Inhalts, z.B. gesperrtes pdf, notfalls Graphik).

  2. Im Falle beschädigter / nicht zu öffnender Dateien fordert der Dozent einmal die nochmalige Einreichung funktionaler Dateien oder Papier-Ausdruck in sein Postfach innerhalb von 24 Stunden ab offiziellem Frist-Ende an, es sei denn es besteht eine Abwesenheits-Benachrichtung wegen Urlaubs etc. durch das Rechenzentrum, diese wirkt dann fristaufschiebend bis 24h nach Aussetzen der Abwesenheits-Benachrichtigung. Die Abwesenheitsbenachrichtigung befreit nicht a priori davon, eine Einreichung per se fristgerecht vorzunehmen.


A.5   Verwendung von KI
Ergänzend gelten die Regeln zur Verwendung von KI-Modellen im Rahmen von Prüfungsleistungen (hier downloadbar ).


B. "Gruppen-Noten"
Bei Belegung von Seminaren mit 45+ Studierenden, die zu max. 11 Terminen Leistungen erbringen können, muss der Dozent eine Haltung zum Wunsch der Studierenden nach "Gruppen"-Noten finden.

Aus Dozenten-Perspektive ist festzustellen, dass Gruppennoten eine gute Sache sind, WENN sich die Teilnehmer WÄHREND und vor allem NACH der Leistung auch wie eine Gruppe verhalten, keiner als "Trittbrettfahrer" profitiert und niemand "hinuntergezogen" wird, der Besseres erwartet oder verdient hätte. Aus 25 Jahre Lehre weiss der Dozent aber, dass es auch andere Gruppen gibt, und manche einige Gruppe nach Verkündung von Noten nicht mehr ganz so einig ist :-) Andererseits: Man hat in der Tat alles zusammen erbracht (aka "gute Gruppe"), teilt sich dann Abschnitte eher zufällig zu, weil der Dozent eben individuell markierte Abschnitte erwartet. Dabei kann man theoretisch Pech haben, und dann doch für Fehler haften, die man gar nicht oder zumindest nicht allein gemacht hat. Das kann natürlich auch nicht Sinn der Sache sein.

Es kann daher folgende Regelung angeboten werden:

B.1
Sie wollen eine Gruppennote. Von den administrativen Möglichkeiten her heisst das, dass alle Individuen schlicht dieselbe Note bekommen, weil es formal ja keine Gruppennoten geben kann. Wollen Sie das, dann (1) teilen Sie das zu meiner Rechtssicherheit schriftlich oder per email mit in einer Weise, die das Einverständnis alles Gruppenmitglieder erkennen lässt, und (2) schreiben Sie Ihre Namen AUSSCHLIESSLICH auf das Titelblatt Ihrer Einreichung, der Rest ist EIN Text. Ich lege für diesen Text EINE Note fest. Wenn ich eine unterschiedliche Qualität der Abschnitte erkenne, bilde ich eine Durchschnittsnote. Die ARBEIT erhält eine Note, die ALLEN INDIVIDUEN zugewiesen wird. Über die potentiell ungerechten Effekte dieses Vorgehens sind Sie ausführlich informiert. Daher gibt es eine BEDINGUNG; Sie verzichten auf INDIVIDUELLES Einspruchsrecht. Wenn also jemand dann POST-HOC der Meinung ist, sein Teil-Beitrag (den ich ja nicht identifizieren kann) verdiene Besseres, hat er Pech gehabt: er trägt und verantwortet die Gruppe. Ich akzeptiere selbstverständlich Einwendungen gegen die Note AN SICH ("diese Leistung ist insgesamt besser als eine 3", etc.), aber eben kein Auseinander-Dividieren post-hoc. Wenn Sie eine Leistung mit Wunsch nach Gruppen-Note in dieser Weise einreichen, akzeptieren Sie diese Bedingungen, und tragen eventuelle Streitigkeiten ("hätt' ich doch lieber") bitte ohne Beteiligung des Dozenten aus.

B.2
Sie wollen Einzelnoten. Dann markieren Sie Ihre Teibeiträge im Inhaltsverzeichnis, so dass ich abgrenzbare Teile individuell benoten kann. Die Ausgewogenheit der Menge ist Ihre Verantwortung. Natürlich kann es trotzdem geschehen, das alle die gleiche Noten erhalten, vor allem, wenn die Leistung wirklich aus einen Guss erscheint (aka "gute Gruppe"). Diese kommen aber durch Einzelwürdigung zustande und nicht wie o.a. per Durchschnittsbildung. BEDINGUNG: ich möchte, etwa bei sehr unterschiedlichen Einzelnoten, keinen POST-HOC Ruf nach Gruppennoten.

B.3
Sie geben als Individuum eine Einreichung ab. Dann fallen (1) und (2) zusammen, und es gibt gar kein Problem. Das ist die Alternative für diejenigen, die für sich Gründe gegen Gruppenarbeiten und Gruppen-Noten kennen ODER diejenigen, die immer mitteilen: "bei uns macht eh' jeder alles". Fein. Aus meinem reichen Erfahrungsschatz sei noch genannt: Geben drei Mitglieder einer "Gruppe" individuelle, aber quasi identische Leistungen ab, ist dies natürlich ein Plagiatsfall :-) mit den entsprechenden Konsequenzen.



C. Benotung von Workshops
C.1
Eine V+Ü-Prüfung besteht aus einem Bericht zur Bearbeitung von drei je in sich abgeschlossenen Workshops, wie sie von der Hauptseite des Webservers für die Lehre downloadbar sind (je mit Aufgabenblatt, Datenblatt / Kodierschema, Datensatz und ggf. Lösungsblatt). Dem workshop-Bericht ist ein Anhang beizufügen, der die zur Lösung verwendete Analyse-Syntax aufführt oder in vergleichbarer Detailauflösung erkennen lässt, wie die Lösung zustande gekommen ist. Ergänzend gelten die Regeln zur Verwendung von KI-Modellen im Rahmen von Prüfungsleistungen (hier downloadbar ). für den Workshops enthalten "ALLE"-Aufgaben sowie "FORTGESCHRITTENE"-Aufgaben.

Es gelten die Abgabefristen im aktuellen Prüfungsplan, ansonsten (default) ist Abgabetermin für Workshops der 01.08 für das SS und für Wiederholer im folgenden WS der 15.02. eines Jahres.

C.2
Bewertungsverfahren: Es gibt ein absolut transparentes Schema, welches Punkte für jede durch Zählung oder Absatzbildung als solche erkennbare Teilaufgabe vergibt; entweder orientiert an den in der Frage literal möglichen Lösungen (zählbar) oder am Aufwand bzw. der Schwierigkeit einer Komplexaufgabe (nicht zählbar).

Die Gesamtpunktzahl beträgt 100, bestanden ist ab 50 Punkten. Zur Wahrung der Vergleichbarkeit gilt ein Notenschema, welches die Vorgaben der digiPO 09.07.2012 Anlage 3 Abs 4 erfüllt und insbesondere an den unteren wie oberen Leistungsrändern wesentlich freundlicher ist als das "reguläre" für Schema zur Transformation von Prozenten in Noten bei nicht-digitalen Prüfungen.

Bonuspunkte können vergeben werden für Präzision und Sauberkeit der Darstellung (nicht jedoch für die schiere Menge oder reine Ästhetik der Formatierung) sowie für Merkmale der Kommentierung von Syntax. Einfacher formuliert: Ich schaue im ersten Lauf, ob da ist was da sein soll. DANN schaue ich WIE das gemacht wurde und wie es aussieht. Schließlich geht es v.a. um Berichtsstellung; workshops sind angelegt auf die Einübung von Abschluss-Arbeiten. Die umfangreichste Einreichung wies unfassbare 492 Seiten auf, den Preis für Effizienz gewann eine Abgabe mit schicken 46 Seiten und der Note 1.0.

C.3
Selbstverständlich kann man die Prüfung bestehen, wenn man ausschließlich die "ALLE"-Aufgaben bearbeitet (man sollte dann aber nicht allzu viele Fehler haben :-)). Insbesondere sollten keine mit "ALLE" markierten Aufgabenteile gänzlich ausgelassen sein, denn "ALLE"-Aufgaben heißen so, weil ALLE ALLE "ALLE"-Teile machen müssen.. Konkret: wer "ALLE"-Aufgaben a priori auslässt, liefert eine unvollständige Arbeit ab (mit den o.a. Konsequenzen). Wer in "ALLE"-Aufgaben Fehler macht, bekommt zwar weniger Punkte und womöglich eine Note deutlich jenseits der 2.3, kann aber die Prüfung bestehen. Kurzfassung: machen, versuchen, probieren, aber nicht weglassen. Noten BESSER als 2.3 (erreichbar durch: Sämtliche Alle-Aufgaben fehlerfrei mit maximaler Punktzahl) sind nur durch Einreichung von "ALLE" und "FORTGESCHRITTENE" Aufgaben erreichbar.



Stand: 20.03.2025 // Prof. Dr. Hans-Christian Waldmann (email)